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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fotoboxen und zugehörigem Equipment zwischen printworkperfection, Inhaber Patrick Steiner, Marke CHEESE Fotobox (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Gegenüber Mietern, die Unternehmer sind, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Gegenüber Verbrauchern werden diese AGB bei jedem Vertragsschluss erneut einbezogen.

2. Vertragsschluss und Buchung

2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.

2.2 Durch Absenden des Kontaktformulars gibt der Mieter eine verbindliche Buchungsanfrage ab. Der Vermieter bestätigt den Eingang der Anfrage per E-Mail.

2.3 Mit Versand der Buchungsbestätigung gibt der Vermieter ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter dieses Angebot annimmt. Als Annahme gilt – je nachdem, was zuerst eintritt – eine Bestätigung in Textform (§ 126b BGB, z. B. per E-Mail oder Messenger-Nachricht) oder die Zahlung der Anzahlung bzw. des Gesamtbetrags. Des Zugangs der Annahmeerklärung beim Vermieter bedarf es nicht (§ 151 BGB); einer eigenhändigen Unterschrift ebenfalls nicht. Als Annahme gilt eine Zahlung nur, soweit sie dem in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen fälligen Betrag entspricht; eine hiervon abweichende Zahlung gilt nicht als Annahme. Mit der Annahme erkennt der Mieter zugleich die Geltung dieser AGB sowie der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Konditionen an.

2.3a Ist vereinbart, dass die Vergütung erst nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt wird (Zahlung auf Rechnung, in der Regel bei gewerblichen Mietern), kommt der Vertrag durch Bestätigung in Textform nach 2.3 zustande. Auf einen Zahlungseingang kommt es für den Vertragsschluss in diesem Fall nicht an.

2.4 Der Vermieter hält sich an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden. Nimmt der Mieter das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, erlischt es, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf; der Vermieter ist dann frei, den Termin anderweitig zu vergeben. Die Bindungsfrist endet spätestens am Tag vor dem Veranstaltungstermin. Bis zur Annahme ist der Mieter nicht gebunden und kann jederzeit kostenfrei vom Angebot Abstand nehmen.

2.5 Der Vermieter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Mieters.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die auf der Website angegebenen Preise gelten in der zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung veröffentlichten Fassung.

3.1a Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sind die angegebenen Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein Umsatzsteuerzuschlag wird gegenüber Verbrauchern in keinem Fall erhoben.

3.1b Gegenüber Mietern, die den Vertrag in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder für den unternehmerischen Bereich einer Körperschaft schließen, verstehen sich die angegebenen Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Mieter gibt bereits bei der Buchungsanfrage in einem Pflichtfeld an, in welcher Eigenschaft er handelt; auf die Nettopreisbasis wird er in der Eingangsbestätigung gesondert hingewiesen. Ergänzend ist die Nettopreisbasis bei den Preisangaben auf der Website ausgewiesen. Der Vertrag kommt in keinem Fall zustande, bevor dem Mieter in der Buchungsbestätigung der zu zahlende Bruttobetrag in Euro beziffert mitgeteilt worden ist (Ziffer 2.3); die Nettopreisbasis gilt nur, soweit der Mieter das Angebot in Kenntnis dieses Betrages annimmt.

3.1c In allen übrigen Fällen – insbesondere bei Vereinen, Stiftungen und sonstigen Körperschaften, die bei der Buchungsanfrage angeben, als Verein oder gemeinnützige Organisation zu buchen, sowie bei Körperschaften, soweit sie den Vertrag für ihren ideellen Bereich schließen – gelten die angegebenen Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.1d Die Zuordnung nach 3.1a bis 3.1c richtet sich nach der Angabe, die der Mieter bei der Buchungsanfrage zum Zweck der Anmietung gemacht hat. Der Vermieter übernimmt diese Angabe unverändert in die Buchungsbestätigung und weist dort sowohl den Nettobetrag als auch den zu zahlenden Bruttobetrag in Euro aus. Hat der Mieter keine Angabe gemacht oder ist die Zuordnung zweifelhaft, gelten die angegebenen Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine nachträgliche Erhöhung des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Bruttobetrags wegen einer abweichenden Einordnung ist ausgeschlossen; 3.6 bleibt unberührt.

3.1e Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz zwischen Vertragsschluss und Ausführung der Leistung, gilt der im Zeitpunkt der Ausführung geltende Satz. Bei Nettopreisbasis nach 3.1b ändert sich der zu zahlende Bruttobetrag entsprechend. Gegenüber Verbrauchern und in den Fällen der 3.1c bleibt der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis unverändert; ein Ausgleich nach § 29 UStG findet insoweit nicht statt.

3.2 Liegt der Veranstaltungstermin mehr als 30 Tage nach dem Datum der Buchungsbestätigung, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags 120 Tage vor dem Veranstaltungstermin fällig. Die verbleibenden 50 % (Restzahlung) sind spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin fällig.

3.2a Liegt der Veranstaltungstermin innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Buchungsbestätigung, ist der vollständige Betrag wie folgt fällig: Bei einem Veranstaltungstermin innerhalb von 7 Tagen ist der Betrag sofort (am Tag der Buchungsbestätigung) fällig. Bei einem Veranstaltungstermin in 8 bis 30 Tagen ist der Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig.

3.2b Abweichend von 3.2 und 3.2a kann der Vermieter mit dem Mieter – in der Regel bei gewerblichen Mietern – vereinbaren, dass die Vergütung erst nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt wird. In diesem Fall ist keine Anzahlung zu leisten; der Gesamtbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Veranstaltungstermin ohne Abzug fällig, sofern die Buchungsbestätigung keine abweichende Frist ausweist. Die Vereinbarung bedarf der Textform und ist in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Der Zeitpunkt der Zahlung lässt die Preisbasis nach 3.1 unberührt.

3.3 Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto.

3.4 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

3.5 Ist eine Zahlung vor der Veranstaltung vereinbart (3.2 und 3.2a), erfolgt die Aushändigung bzw. Lieferung der Fotobox nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Mietpreises. Bei einer Vereinbarung nach 3.2b gilt dies nicht.

3.6 Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb Deutschlands und bezieht er die Leistung als Unternehmer für sein Unternehmen, teilt er dem Vermieter vor Vertragsschluss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen gleichwertigen Nachweis seiner Unternehmereigenschaft mit und zeigt Änderungen unverzüglich an. Liegt der Ort der Leistung danach nicht im Inland, wird ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet; innerhalb der Europäischen Union geht die Steuerschuld auf den Mieter über (Reverse-Charge-Verfahren), im Übrigen richtet sich die Besteuerung nach dem Recht des Empfängerstaates. Erweisen sich die Angaben als unrichtig oder wird die Leistung nicht für sein Unternehmen bezogen, ist der Vermieter abweichend von 3.1d berechtigt, die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer nachzuberechnen; der Mieter stellt den Vermieter von hieraus entstehenden Steuern, Zinsen und Nebenleistungen frei.

4. Kaution

4.1 Eine separate Kaution wird nicht erhoben.

4.2 Der Mieter haftet dennoch vollumfänglich für Schäden, Verlust oder übermäßige Verschmutzung der Mietgeräte gemäß Ziffer 7 und 9 dieser AGB.

5. Stornierung und Rücktritt

5.1 Der Mieter kann bis zum Beginn der Leistung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail) zu erklären; maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter zurück, kann der Vermieter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Beginn der Leistung ist der Antritt der Anfahrt zum Veranstaltungsort. Die Entschädigung gilt ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach 2.3 bzw. 2.3a; vor Vertragsschluss kann der Mieter jederzeit kostenfrei vom Angebot Abstand nehmen. Das Rücktrittsrecht nach 5.1 wird dem Mieter zusätzlich eingeräumt; ohne diese Regelung bliebe er nach § 537 Abs. 1 BGB zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Die Pauschalen bleiben hinter diesem gesetzlichen Anspruch zurück. Es gelten folgende Pauschalen:

  • 120 Tage oder mehr vor dem Event: kostenfrei (bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet)
  • 30 bis 119 Tage vor dem Event: 50 % der Bemessungsgrundlage nach 5.1a
  • Weniger als 30 Tage vor dem Event: 80 % der Bemessungsgrundlage nach 5.1a

5.1a Bemessungsgrundlage der Pauschalen nach 5.1 ist der vereinbarte Paketpreis einschließlich gebuchter Extras, jedoch ohne Anfahrtskosten und ohne ein nach 6.3a vereinbartes Fahrzeitentgelt; Anfahrtskosten und Fahrzeitentgelt werden nur berechnet, soweit sie im Zeitpunkt des Rücktritts bereits angefallen sind. Bemessungsgrundlage ist in allen Fällen der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer; ist der Preis nach 3.1a oder 3.1c als Bruttopreis vereinbart, wird die darin enthaltene Umsatzsteuer für die Berechnung der Pauschalen herausgerechnet. Der so errechnete Betrag wird nach 5.5 ohne Umsatzsteuer abgerechnet.

5.2 In den vorstehenden Pauschalen sind die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen des Vermieters bereits berücksichtigt. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Vergibt der Vermieter den Termin anderweitig, wird das dafür erzielte Entgelt angerechnet.

5.3 Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter mit der Zahlung in Verzug ist oder sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt.

5.4 Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) kann der Vertrag von beiden Parteien ohne Stornogebühren aufgelöst werden. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet; bereits angefallene Aufwendungen des Vermieters nach 6.7 bleiben unberührt.

5.5 Die Entschädigung nach 5.1 ist pauschalierter Schadenersatz für den durch den Rücktritt entgangenen Gewinn und die bereits getroffenen Vorkehrungen. Sie ist kein Entgelt für eine Leistung und wird ohne Umsatzsteuer abgerechnet; der nach 5.1 errechnete Betrag ist der abschließend geschuldete Betrag. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet; ein Überschuss wird unverzüglich erstattet.

5.6 Hat der Vermieter auf Wunsch des Mieters vor dem Rücktritt Zusatzleistungen erbracht, für die ein gesondertes Entgelt ausdrücklich vereinbart war, werden diese neben der Entschädigung nach 5.1 zu dem vereinbarten Entgelt abgerechnet; die Preisbasis richtet sich nach 3.1. Leistungen, die im Paketpreis enthalten sind, sind mit der Entschädigung nach 5.1 abgegolten.

5.7 Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne den Rücktritt nach 5.1 erklärt zu haben, bleibt der vereinbarte Preis geschuldet. Der Vermieter muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Nichtinanspruchnahme an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Fotobox erwirbt (§ 537 Abs. 1 Satz 2 BGB). 5.5 findet in diesem Fall keine Anwendung; die Abrechnung erfolgt mit Umsatzsteuer.

5a. Widerrufsrecht

5a.1 Bei Verträgen über die Bereitstellung der Fotobox zu einem im Vertrag festgelegten Veranstaltungstermin besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Vertrag sieht für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin vor; dieser ist in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

5a.2 Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 5.

6. Leistungsumfang und Lieferung

6.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Paketbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Es werden folgende Pakete angeboten:

  • Grundpaket Digital (199 €): Digitale Bilder ohne Ausdrucke
  • Classic Paket 150 (299 €): 150 Ausdrucke inklusive
  • Classic Paket 300 (379 €): 300 Ausdrucke inklusive
  • Premium All Inclusive (549 €): unbegrenzte Ausdrucke inklusive USB-Stick und Foto-Gästebuch

Für die vorstehenden Preise gilt die Preisbasis nach Ziffer 3.1.

6.2 Die Lieferung, der Aufbau, die Installation und die Abholung der Fotobox erfolgen zum vereinbarten Termin und sind im Mietpreis inbegriffen; Anfahrtskosten nach 6.3 und ein nach 6.3a vereinbartes Fahrzeitentgelt bleiben unberührt. Der Mieter stellt sicher, dass die Veranstaltungsörtlichkeit zugänglich ist, eine Steckdose (230 V) in unmittelbarer Nähe vorhanden ist und eine freie Grundfläche von mindestens 1,5 × 1,5 Metern für die Fotobox bereitsteht. Bei Buchung des Studio-Hintergrunds ist entsprechend mehr Platz einzuplanen.

6.3 Für Lieferung, Aufbau, Abbau und Abholung fallen 4 Fahrten zwischen Ingolstadt und dem Veranstaltungsort an. Je Fahrt sind die ersten 15 km kostenfrei (insgesamt 60 km). Für jeden darüber hinausgehenden Kilometer der einfachen Strecke werden 0,40 € je Fahrt berechnet, also 1,60 € pro Kilometer. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung oder wahlweise die schnellste Route. Der konkrete Betrag wird vor Vertragsschluss mitgeteilt und ist in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Für die vorstehenden Beträge gelten die Ziffern 3.1a bis 3.1e entsprechend; die Anfahrt ist eine unselbständige Nebenleistung zur Vermietung.

6.3a Für die für die Fahrten nach 6.3 aufgewendete Fahrzeit kann zusätzlich ein gesondertes Entgelt vereinbart werden (Fahrzeitentgelt). Bemessungsgrundlage ist die Fahrzeit der einfachen Strecke zwischen Ingolstadt und dem Veranstaltungsort, vervierfacht entsprechend den 4 Fahrten nach 6.3 (Auf- und Abbau je zwei Fahrten). Höhe und Berechnungsgrundlage werden dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt; das Fahrzeitentgelt ist in der Buchungsbestätigung gesondert und betragsmäßig ausgewiesen. Weist die Buchungsbestätigung kein Fahrzeitentgelt aus, wird keines berechnet. Das Fahrzeitentgelt gilt ausschließlich die für die Fahrten aufgewendete Zeit ab, die Anfahrtskosten nach 6.3 ausschließlich die fahrzeugbezogenen Kosten; eine doppelte Berechnung derselben Kosten findet nicht statt. Für das Fahrzeitentgelt gelten die Ziffern 3.1a bis 3.1e entsprechend; es ist eine unselbständige Nebenleistung zur Vermietung.

6.4 Der Vermieter ist berechtigt, bei technischen Defekten eine gleichwertige Ersatz-Fotobox zu stellen.

6.5 Der Vermieter liefert die Fotobox zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt, baut sie auf und weist den Mieter in die Bedienung ein. Für die Dauer der Veranstaltung ist der Vermieter nicht vor Ort; die Bedienung der Fotobox erfolgt durch den Mieter und seine Gäste. Wurde die persönliche Betreuung vor Ort ausdrücklich als kostenpflichtige Zusatzleistung gebucht, gilt stattdessen der in der Buchungsbestätigung vereinbarte Betreuungsumfang. Der Vermieter holt die Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt wieder ab.

6.6 Der Mieter stellt sicher, dass der Vermieter zum vereinbarten Lieferzeitpunkt Zugang zum Veranstaltungsort erhält. Ist der Zugang nicht gewährleistet, wartet der Vermieter mindestens 30 Minuten und versucht in dieser Zeit, den Mieter unter der hinterlegten Rufnummer zu erreichen. Kann die Fotobox aufgrund fehlenden Zugangs nicht aufgebaut werden, gilt dies nicht als Leistungsausfall des Vermieters. Für die Abrechnung gilt in diesem Fall Ziffer 5.7 entsprechend; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.7 Die Fotobox ist für den Inneneinsatz konzipiert. Outdoor-Aufstellungen sind nur möglich, wenn ein wettergeschützter, trockener und ebener Aufstellplatz (z.B. Pavillon, überdachte Terrasse) vorhanden ist. Erfüllt der Aufstellplatz diese Anforderungen nicht oder verschlechtern sich die Witterungsbedingungen während des Events derart, dass ein sicherer Betrieb der Geräte nicht mehr möglich ist (z.B. Starkregen, hohe Feuchtigkeit, Gewitter), ist der Vermieter aus Gründen des Geräte- und Personenschutzes zum Aufbau-Verzicht oder zum Abbruch berechtigt. In diesem Fall werden dem Mieter ausschließlich die tatsächlich entstandenen Anfahrtskosten in Rechnung gestellt; ein Fahrzeitentgelt nach 6.3a wird in diesem Fall nicht berechnet; weitergehende Ansprüche des Vermieters sind ausgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend verrechnet bzw. erstattet.

6.8 Das gebuchte Ausdruckkontingent (z.B. 150 oder 300 Ausdrucke) gilt als Gesamtmenge für die gesamte Veranstaltungsdauer. Nach Aufbrauchen des Kontingents werden weitere Fotos ausschließlich digital gespeichert und über die Online-Galerie bereitgestellt. Ein Anspruch auf Nachdrucke oder Preisminderung besteht nicht.

6.9 Alle vermieteten Geräte (Fotobox, Kamera, Drucker, Zubehör, Stativ) bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters. Eine Veräußerung, Verpfändung oder anderweitige Belastung der Mietgegenstände durch den Mieter ist untersagt.

6.10 Verzögert sich der Aufbau der Fotobox durch Umstände, die der Mieter zu vertreten hat (z.B. verspäteter Zugang, nicht vorhandener Stromanschluss, fehlender Aufstellplatz), verkürzt sich die vereinbarte Mietdauer entsprechend. Eine Reduzierung des Mietpreises findet insoweit nicht statt, als die Verkürzung auf Umständen beruht, die der Mieter zu vertreten hat. Gesetzliche Rechte des Mieters bei Mängeln bleiben unberührt.

6.11 Wird das Audio-Gästebuch ohne Fotobox gebucht, gelten ergänzend die folgenden Regelungen. Liegt der Veranstaltungsort im Fahrgebiet des Vermieters, erfolgt die Übergabe wie bei einer Fotobox-Buchung durch persönliche Lieferung und Abholung; es gelten die Anfahrtskosten nach 6.3. Andernfalls versendet der Vermieter das Gerät versichert per Paketdienst; hierfür wird eine Versandpauschale von 29 € für Hin- und Rückweg berechnet. Anfahrtskosten und Versandpauschale fallen niemals nebeneinander an. Der Mieter sendet das Gerät spätestens am dritten Werktag nach dem Veranstaltungstag in der gestellten Verpackung mit dem beiliegenden Rücksendeetikett zurück; die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Vermieters, sofern der Mieter die gestellte Verpackung verwendet und das Paket bei einer Annahmestelle des Paketdienstes aufgibt. Für Beschädigungen, die auf unsachgemäße Verpackung durch den Mieter oder auf eine Nutzung entgegen Ziffer 6.9 zurückzuführen sind, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Ziffer 4.1 bleibt unberührt: Eine Kaution wird auch beim Versand nicht erhoben.

7. Mietdauer und Nutzung der Fotobox

7.1 Die Mietdauer umfasst ein Event und endet maximal am Folgetag des Veranstaltungstermins. Die genaue Übergabe- und Rückgabezeit wird in der Buchungsbestätigung festgelegt.

7.2 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach vorheriger Absprache möglich. Hierfür fallen gestaffelte Zusatzkosten an, die vor der Verlängerung mitgeteilt werden.

7.3 Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox und das Zubehör pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.

7.4 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an der Fotobox oder dem Zubehör, die er selbst oder Personen, die mit seinem Willen Zugang zur Fotobox haben, während der Mietdauer schuldhaft verursachen. Normale Gebrauchsspuren sind ausgenommen. Für Schäden durch unbeteiligte Dritte haftet der Mieter nur, soweit er seine Obhutspflichten nach 7.3 verletzt hat.

7.5 Die Fotobox darf nicht an Dritte weitergegeben, vermietet oder anderweitig überlassen werden.

7.6 Reparaturen oder Eingriffe in die Technik durch den Mieter oder Dritte sind untersagt. Bei technischen Problemen ist umgehend der Vermieter zu kontaktieren.

7.7 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die mit der Fotobox erstellten Fotos keine Rechte Dritter verletzen und keine strafbaren Inhalte enthalten.

7.8 Der Mieter muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt sein, da es sich um eine Geschäftsbeziehung handelt.

7.9 Kinder unter 14 Jahren dürfen die Fotobox nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen. Der Mieter ist für eine angemessene Beaufsichtigung verantwortlich.

7.10 Die Fotobox arbeitet mit professionellem Blitzlicht. Bei Personen mit Lichtempfindlichkeit (z.B. Epilepsie) kann das Blitzlicht gesundheitliche Reaktionen auslösen. Der Mieter ist verpflichtet, seine Gäste vor Beginn der Veranstaltung über den Einsatz von Blitzlicht zu informieren. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 9 dieser AGB.

8. Nutzungsrechte und Datenschutz

8.1 Alle mit der Fotobox erstellten Fotos stehen ausschließlich dem Mieter und seinen Gästen zur Verfügung. Der Vermieter speichert die Fotos ausschließlich zur Bereitstellung der Online-Galerie nach 8.7 und löscht sie spätestens mit deren Ablauf; eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur im Fall der 8.2.

8.2 Ausnahme: Willigt der Mieter explizit in die Datenfreigabe für Social Media ein, darf der Vermieter ausgewählte Fotos zu Werbezwecken verwenden. Die Einwilligung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail) und ist jederzeit widerrufbar.

8.3 Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, eventuelle datenschutzrechtliche Anforderungen (z.B. Einholung von Einwilligungen der fotografierten Personen) zu erfüllen.

8.4 Der Vermieter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden im Rahmen der Vermietungstätigkeit abdeckt.

8.5 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

8.6 Der Mieter ist verpflichtet, alle Gäste vor Beginn der Veranstaltung darüber zu informieren, dass eine Fotobox betrieben wird und Fotos erstellt werden. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Rechtsverstöße, die aus der Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch den Mieter oder seine Gäste entstehen (§ 22 KUG).

8.7 Die Online-Galerie mit den Event-Fotos wird für einen Zeitraum von 30 Tagen nach dem Veranstaltungstermin bereitgestellt. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Dateien unwiderruflich gelöscht. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Fotos innerhalb dieser Frist herunterzuladen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung nach Ablauf der Frist besteht nicht.

8.8 Verletzt der Mieter seine Pflichten aus Ziffer 8.6 (Information der Gäste über den Fotobox-Betrieb, Einholung erforderlicher Einwilligungen, insbesondere bei Minderjährigen), stellt er den Vermieter von berechtigten Ansprüchen frei, die Dritte (insbesondere abgebildete Gäste) wegen einer solchen Pflichtverletzung gegen den Vermieter geltend machen, soweit den Vermieter kein eigenes Verschulden trifft. Der Vermieter wird den Mieter über eine etwaige Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende Mitwirkungs- oder Freistellungspflichten des Mieters, die über den durch seine Pflichtverletzung verursachten Umfang hinausgehen, bestehen nicht.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

9.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3 Bei technischem Ausfall infolge äußerer Einflüsse (z. B. Stromausfall, Vandalismus) oder unvorhersehbarer Gerätedefekte ist das Recht des Mieters, die Miete zu mindern, ausgeschlossen, wenn der Vermieter unverzüglich Abhilfe versucht; das Recht des Mieters, den überzahlten Betrag nach Bereicherungsrecht zurückzufordern, bleibt unberührt. Für den Verlust bereits gespeicherter Bilddaten haftet der Vermieter nach Maßgabe der Ziffern 9.1 und 9.2; bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Auftragswertes begrenzt. Die Ziffern 9.1 und 9.2 bleiben im Übrigen unberührt.

9.4 Der Mieter ist gehalten, die in der Online-Galerie bereitgestellten Fotos innerhalb der in Ziffer 8.7 genannten Frist herunterzuladen und auf eigenen Speichermedien zu sichern. Nach Ablauf dieser Frist begründen Datenverluste keinen Schadenersatzanspruch.

9.5 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Vertragsänderungen und Umbuchungen

10.1 Änderungen des Veranstaltungsdatums oder -ortes sind nach Verfügbarkeit und in Absprache mit dem Vermieter möglich.

10.2 Wird der Veranstaltungstermin einvernehmlich verschoben und ist der neue Termin beim Vermieter frei, tritt für die Berechnung der Entschädigung nach Ziffer 5 der neue Termin an die Stelle des ursprünglichen. Kommt eine Verschiebung nicht zustande, bleibt der ursprünglich vereinbarte Veranstaltungstermin maßgeblich.

10.3 Zusätzliche Extras oder ein höherwertiges Paket können bis 14 Tage vor dem Event ohne Änderungsgebühr hinzugebucht werden, sofern verfügbar; die zusätzlichen Leistungen sind zu den vereinbarten Preisen zu vergüten. Der Wechsel in ein niedrigerwertiges Paket sowie die Abbestellung gebuchter Extras gelten hinsichtlich des Differenzbetrages als Teilstornierung; hierfür gilt Ziffer 5.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages sollen in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB) und sind auch dann wirksam, wenn sie nicht in Textform getroffen wurden.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Mieter als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften dieses Staates unberührt.

11.4 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters und der Sitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand; Lieferung und Aufbau erfolgen am vereinbarten Veranstaltungsort.

Stand: September 2026

Bei Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie uns gerne:

E-Mail: info@cheesefotobox.de

Telefon: 0178 312 3601

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